Ratgeber

Totalschaden und Wiederbeschaffungswert

Wenn nach einem Unfall die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist, liegt ein Totalschaden vor. Was das für Ihre Entschädigung bedeutet und worauf Sie achten sollten, erkläre ich hier.

Erklärung

Was bedeutet Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Kosten einer fachgerechten Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall ist eine Reparatur aus finanzieller Sicht nicht mehr vertretbar.

Davon zu unterscheiden ist der technische Totalschaden: Hier ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist, unabhängig von den Kosten.

In beiden Fällen haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Ein unabhängiges Gutachten ist hier besonders wichtig, da die Versicherung den Wiederbeschaffungswert oft zu niedrig und den Restwert zu hoch ansetzt.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur ist nicht wirtschaftlich sinnvoll.

Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich ist.

Berechnung

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Entschädigung beim Totalschaden ergibt sich aus einer einfachen Formel. Entscheidend sind zwei Werte, die ich in meinem Gutachten präzise ermittle.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen.

z. B. 18.000 €

Restwert

Der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand noch wert ist.

z. B. 3.000 €

=

Ihre Entschädigung

Die Differenz wird von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt.

15.000 €

Achtung: Versicherungen versuchen häufig, den Wiederbeschaffungswert niedrig und den Restwert hoch anzusetzen, um die eigene Zahlung zu reduzieren. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor solchen Kürzungsversuchen.

Sonderregel

Die 130-Prozent-Regel

Auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen trotzdem reparieren lassen und die Kosten erstattet bekommen.

Was besagt die Regel?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen, also bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, können Sie die tatsächlichen Reparaturkosten geltend machen, sofern Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen und mindestens sechs Monate weiterfahren.

Wann ist das sinnvoll?

Besonders bei Fahrzeugen mit besonderem persönlichem Wert, wie gepflegten Fahrzeugen mit vollständiger Servicehistorie oder schwer ersetzbaren Modellen, kann es sich lohnen, das Fahrzeug zu behalten und die 130-Prozent-Regel in Anspruch zu nehmen.

Häufige Fragen

Fragen zum Totalschaden

Muss ich das Fahrzeug nach einem Totalschaden abgeben?+
Nein, Sie können das Fahrzeug behalten. In diesem Fall wird der Restwert von Ihrer Entschädigung abgezogen. Sie haben das Recht, das Fahrzeug selbst zu verwerten und müssen es nicht an einen von der Versicherung vorgeschlagenen Händler verkaufen.
Die Versicherung bietet mir einen zu niedrigen Betrag an. Was kann ich tun?+
Akzeptieren Sie das Angebot nicht voreilig. Beauftragen Sie zunächst einen unabhängigen Sachverständigen. Mein Gutachten belegt den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert auf Basis aktueller Marktpreise und gibt Ihnen eine rechtssichere Grundlage für Ihre Forderung.
Habe ich beim Totalschaden auch Anspruch auf Nutzungsausfall?+
Ja. Die Nutzungsausfallentschädigung läuft beim Totalschaden für die Dauer der üblichen Wiederbeschaffungszeit. Zusätzlich können Kosten für die An- und Abmeldung des Ersatzfahrzeugs sowie eine Aufwandspauschale geltend gemacht werden.
Was passiert mit dem Restwert, wenn ich das Fahrzeug selbst verkaufe?+
Sie können das Fahrzeug selbst verkaufen und den Erlös behalten. Von Ihrer Entschädigung wird allerdings der im Gutachten festgestellte Restwert abgezogen. Versicherungen versuchen manchmal, höhere Restwertangebote einzubringen, um die Auszahlung zu reduzieren. Mein Gutachten schützt Sie davor, indem es den regionalen Marktrestwert realistisch und für Sie günstig ermittelt.

Persönliche Beratung

Totalschaden? Ich berate Sie persönlich.

Bei einem Totalschaden steckt häufig mehr drin, als die Versicherung anbietet. Ich ermittle den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert und schütze Sie vor einem zu hohen Restwertabzug. Rufen Sie mich gerne an.

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