Ratgeber

Fiktive Abrechnung nach einem Unfall

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht reparieren lassen. Stattdessen können Sie sich den Schadenbetrag auszahlen lassen. Wann das sinnvoll ist und worauf Sie achten sollten, erkläre ich hier.

Erklärung

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie darauf, Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Stattdessen erhalten Sie den im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Nettoreparaturbetrag als Geldauszahlung von der gegnerischen Versicherung.

Der Begriff „fiktiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Die Reparatur wird so abgerechnet, als ob sie stattgefunden hätte, obwohl Sie das Fahrzeug nicht in die Werkstatt gebracht haben.

Das ist in Deutschland rechtlich ausdrücklich zulässig und wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgesichert.

Grundlage

§ 249 BGB: Der Geschädigte kann statt der Naturalrestitution den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Wichtig zu wissen

Ausgezahlt wird der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie nur, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen.

Abwägung

Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?

Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hier sind die wichtigsten Gesichtspunkte.

Das spricht dafür

Sie erhalten schnell Geld auf Ihr Konto, ohne auf die Werkstatt warten zu müssen.

Sie können selbst entscheiden, ob, wann und wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen.

Sinnvoll, wenn das Fahrzeug ohnehin bald verkauft oder abgemeldet werden soll.

Günstig, wenn Sie das Fahrzeug günstiger oder in Eigenleistung reparieren können.

Das spricht dagegen

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Die Mehrwertsteuer (ca. 19 %) wird nur erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen.

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Bei Weiterverkauf des Fahrzeugs kann der Unfallschaden den Erlös erheblich mindern.

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Bei Fahrzeugen mit Leasingvertrag oder Finanzierung ist die fiktive Abrechnung oft nicht möglich.

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Spätere Reparatur auf eigene Kosten: Wenn Sie das Fahrzeug doch reparieren lassen möchten, müssen Sie die Differenz zurückzahlen, falls die tatsächlichen Kosten niedriger sind.

Vorgehensweise

So gehen Sie bei der fiktiven Abrechnung vor

Drei Schritte genügen, um Ihren Schadenbetrag auszahlen zu lassen.

1

Gutachten beauftragen

Ich erstelle ein vollständiges Unfallschadengutachten mit allen Schadenspositionen und dem Nettoreparaturbetrag.

2

Gutachten einreichen

Sie oder Ihr Anwalt übermitteln das Gutachten mit dem Wunsch zur fiktiven Abrechnung an die gegnerische Versicherung.

3

Auszahlung erhalten

Die Versicherung zahlt den Nettoschadenbetrag aus. Zusätzlich erhalten Sie die Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung.

Hinweis: Auch bei fiktiver Abrechnung haben Sie weiterhin Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung. Diese Positionen werden von Versicherungen gelegentlich bei der Auszahlung vergessen. Ich weise darauf in meinem Gutachten ausdrücklich hin.

Häufige Fragen

Fragen zur fiktiven Abrechnung

Bekomme ich auch die Mehrwertsteuer erstattet?+
Nein, bei der fiktiven Abrechnung wird nur der Nettobetrag ausgezahlt. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie ausschließlich dann, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen und eine Werkstattrechnung vorlegen können.
Kann ich das Fahrzeug später doch noch reparieren lassen?+
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können die fiktive Abrechnung nachträglich in eine konkrete Abrechnung umwandeln, wenn Sie die tatsächliche Reparaturrechnung vorlegen. Die Versicherung zahlt dann die Mehrwertsteuer nach. Es gelten jedoch bestimmte Fristen, weshalb ich Ihnen empfehle, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Habe ich bei fiktiver Abrechnung noch Anspruch auf Nutzungsausfall?+
Ja. Der Nutzungsausfall wird für die Dauer berechnet, in der das Fahrzeug theoretisch in der Werkstatt gewesen wäre. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.
Ist fiktive Abrechnung auch beim Leasingfahrzeug möglich?+
In der Regel nicht. Bei Leasing- und Finanzierungsverträgen ist der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs und hat ein Interesse an der tatsächlichen Reparatur. Sprechen Sie in diesem Fall zuerst mit Ihrem Leasinggeber und lassen Sie sich von mir beraten.

Persönliche Beratung

Unsicher, was für Sie die richtige Option ist?

Ich berate Sie gerne persönlich und kostenlos. Gemeinsam finden wir heraus, ob die fiktive Abrechnung in Ihrer Situation sinnvoll ist.

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