Ratgeber
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und muss Ihnen gesondert erstattet werden.
Erklärung
Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall vollständig und fachgerecht repariert wurde, bleibt ein negativer Eindruck auf dem Gebrauchtwagenmarkt bestehen. Potenzielle Käufer sind bei einem Unfallfahrzeug zurückhaltend und zahlen weniger, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass versteckte Schäden verblieben sind.
Diesen dauerhaften Wertverlust bezeichnet man als merkantile Wertminderung. Sie ist ein eigenständiger Schadensposten, der zusätzlich zu den Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden muss.
Viele Versicherungen erwähnen diesen Anspruch nicht von sich aus. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass dieser Posten nicht vergessen wird.
Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf merkantile Wertminderung ist in der deutschen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt und vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Zusätzlicher Anspruch
Die Wertminderung wird zusätzlich zu den Reparaturkosten, dem Nutzungsausfall und weiteren Schadenspositionen erstattet.
Berechnung
Die Höhe der Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab. Als Sachverständiger ermittle ich den genauen Betrag anhand anerkannter Bewertungsmethoden.
Je jünger das Fahrzeug, desto höher ist in der Regel die Wertminderung. Bei älteren Fahrzeugen ab etwa 5 Jahren und höherer Laufleistung sinkt der Anspruch.
Größere Schäden, insbesondere an tragenden Fahrzeugteilen wie Holmen, Türrahmen oder der Bodengruppe, führen zu einer höheren Wertminderung.
Je höher der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, desto höher ist auch die absolute Wertminderung. Bei Luxusfahrzeugen können hier erhebliche Beträge zusammenkommen.
Ein Fahrzeug mit geringer Kilometerzahl erleidet durch einen Unfall einen höheren prozentualen Wertverlust als ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung.
Praxisbeispiel: Ein drei Jahre altes Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 25.000 Euro und einem Reparaturschaden von 4.000 Euro kann eine Wertminderung von 800 bis 1.500 Euro aufweisen. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ausgezahlt.
Grenzen des Anspruchs
In bestimmten Fällen wird der Anspruch von Gerichten abgelehnt oder erheblich gemindert. Die wichtigsten Ausnahmen im Überblick.
Bei Fahrzeugen über 5 bis 7 Jahre oder mit sehr hoher Laufleistung lehnen manche Gerichte den Anspruch ab, da der Marktwertverlust als gering eingestuft wird.
Bei sehr kleinen Schäden, die ausschließlich Anbauteile betreffen und keine strukturellen Auswirkungen haben, kann der Anspruch entfallen oder gering sein.
Wenn das Fahrzeug bereits vor dem Unfall Schäden oder einen niedrigeren Marktwert hatte, kann die Wertminderung entsprechend geringer ausfallen.
Häufige Fragen
Persönliche Beratung
Ich weise die merkantile Wertminderung in jedem Gutachten präzise aus, damit Sie keinen Cent zu viel verlieren. Rufen Sie mich gerne an.
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