Ratgeber

Wertminderung nach einem Unfall

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und muss Ihnen gesondert erstattet werden.

Erklärung

Was ist die merkantile Wertminderung?

Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall vollständig und fachgerecht repariert wurde, bleibt ein negativer Eindruck auf dem Gebrauchtwagenmarkt bestehen. Potenzielle Käufer sind bei einem Unfallfahrzeug zurückhaltend und zahlen weniger, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass versteckte Schäden verblieben sind.

Diesen dauerhaften Wertverlust bezeichnet man als merkantile Wertminderung. Sie ist ein eigenständiger Schadensposten, der zusätzlich zu den Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden muss.

Viele Versicherungen erwähnen diesen Anspruch nicht von sich aus. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass dieser Posten nicht vergessen wird.

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf merkantile Wertminderung ist in der deutschen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt und vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Zusätzlicher Anspruch

Die Wertminderung wird zusätzlich zu den Reparaturkosten, dem Nutzungsausfall und weiteren Schadenspositionen erstattet.

Berechnung

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Die Höhe der Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab. Als Sachverständiger ermittle ich den genauen Betrag anhand anerkannter Bewertungsmethoden.

Alter des Fahrzeugs

Je jünger das Fahrzeug, desto höher ist in der Regel die Wertminderung. Bei älteren Fahrzeugen ab etwa 5 Jahren und höherer Laufleistung sinkt der Anspruch.

Schadensumfang

Größere Schäden, insbesondere an tragenden Fahrzeugteilen wie Holmen, Türrahmen oder der Bodengruppe, führen zu einer höheren Wertminderung.

Fahrzeugwert

Je höher der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, desto höher ist auch die absolute Wertminderung. Bei Luxusfahrzeugen können hier erhebliche Beträge zusammenkommen.

Laufleistung

Ein Fahrzeug mit geringer Kilometerzahl erleidet durch einen Unfall einen höheren prozentualen Wertverlust als ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung.

Praxisbeispiel: Ein drei Jahre altes Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 25.000 Euro und einem Reparaturschaden von 4.000 Euro kann eine Wertminderung von 800 bis 1.500 Euro aufweisen. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ausgezahlt.

Grenzen des Anspruchs

Wann besteht kein Anspruch auf Wertminderung?

In bestimmten Fällen wird der Anspruch von Gerichten abgelehnt oder erheblich gemindert. Die wichtigsten Ausnahmen im Überblick.

Sehr altes Fahrzeug

Bei Fahrzeugen über 5 bis 7 Jahre oder mit sehr hoher Laufleistung lehnen manche Gerichte den Anspruch ab, da der Marktwertverlust als gering eingestuft wird.

Bagatellschaden

Bei sehr kleinen Schäden, die ausschließlich Anbauteile betreffen und keine strukturellen Auswirkungen haben, kann der Anspruch entfallen oder gering sein.

Vorschäden

Wenn das Fahrzeug bereits vor dem Unfall Schäden oder einen niedrigeren Marktwert hatte, kann die Wertminderung entsprechend geringer ausfallen.

Häufige Fragen

Fragen zur Wertminderung

Muss ich das Fahrzeug verkaufen, um die Wertminderung zu erhalten?+
Nein. Die Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie das Fahrzeug behalten oder verkaufen. Der Anspruch entsteht mit dem Unfallereignis und ist nicht an eine spätere Verwertung geknüpft.
Die Versicherung sagt, mein Fahrzeug ist zu alt für eine Wertminderung. Stimmt das?+
Das ist ein häufiges Argument von Versicherungen, das so pauschal nicht zutrifft. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Anspruch bestehen, wenn das Fahrzeug gepflegt war und einen entsprechenden Marktwert hatte. Ein unabhängiges Gutachten klärt das verlässlich.
Habe ich auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf Wertminderung?+
Ja. Der Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder fiktiv abrechnen. Beide Schadenspositionen stehen nebeneinander.
Wie weise ich die Wertminderung gegenüber der Versicherung nach?+
Der Nachweis erfolgt über das Sachverständigengutachten. Ich ermittle die Wertminderung nach anerkannten Methoden und weise sie im Gutachten als eigene Position aus. Damit haben Sie eine rechtssichere Grundlage für Ihre Forderung.

Persönliche Beratung

Lassen Sie die Wertminderung professionell ermitteln.

Ich weise die merkantile Wertminderung in jedem Gutachten präzise aus, damit Sie keinen Cent zu viel verlieren. Rufen Sie mich gerne an.

Frage per WhatsApp stellen