Ratgeber
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz. Entweder durch einen Mietwagen oder durch eine tägliche Geldentschädigung. Hier erfahren Sie, was für Sie gilt.
Ihr Recht
Kann Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht genutzt werden, haben Sie Anspruch auf Ausgleich des Nutzungsverlustes. Sie entscheiden selbst, welche der beiden Optionen für Sie besser passt:
Der Anspruch beginnt ab dem Tag des Unfalls und endet mit der Reparatur des Fahrzeugs oder dem Ablauf einer angemessenen Wiederbeschaffungszeit bei Totalschaden. Die Kosten trägt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Option 1
Mietwagen
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur.
Option 2
Nutzungsausfallentschädigung
Sie erhalten eine tägliche Geldentschädigung, auch ohne dass Sie tatsächlich einen Mietwagen nehmen.
Abwägung
Beide Optionen haben ihre Vorteile. Die richtige Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und keinen Ersatz haben.
Sie regelmäßig beruflich oder privat ein Fahrzeug benötigen.
Die Reparaturzeit voraussichtlich länger dauert.
Sie vorläufig auf ein anderes Fahrzeug ausweichen können.
Sie den organisatorischen Aufwand eines Mietwagens vermeiden möchten.
Sie lieber eine Barauszahlung möchten.
Wichtig: Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung sind keine kombinierbaren Optionen. Sie können jeweils nur eine der beiden Varianten in Anspruch nehmen.
Orientierung
Die tägliche Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse Ihres Unfallfahrzeugs. Grundlage sind die anerkannten Nutzungsausfalltabellen, die von Gerichten und Versicherungen angewendet werden.
Kleinwagen
23 – 38 €
pro Tag
Mittelklasse
38 – 59 €
pro Tag
Obere Mittelklasse
59 – 95 €
pro Tag
Oberklasse
ab 95 €
pro Tag
Die genaue Einordnung Ihres Fahrzeugs in die jeweilige Klasse nehme ich in meinem Gutachten vor. So ist sichergestellt, dass Sie den Ihnen zustehenden Tagessatz vollständig geltend machen können.
Häufige Fragen
Persönliche Beratung
In meinem Gutachten weise ich Nutzungsausfall und Fahrzeugklasse präzise aus, damit die Versicherung keinen Spielraum für Kürzungen hat. Sprechen Sie mich gerne an.
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