Ratgeber

Nutzungsausfall und Mietwagen nach einem Unfall

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz. Entweder durch einen Mietwagen oder durch eine tägliche Geldentschädigung. Hier erfahren Sie, was für Sie gilt.

Ihr Recht

Sie haben die Wahl

Kann Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht genutzt werden, haben Sie Anspruch auf Ausgleich des Nutzungsverlustes. Sie entscheiden selbst, welche der beiden Optionen für Sie besser passt:

Der Anspruch beginnt ab dem Tag des Unfalls und endet mit der Reparatur des Fahrzeugs oder dem Ablauf einer angemessenen Wiederbeschaffungszeit bei Totalschaden. Die Kosten trägt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Option 1

Mietwagen

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur.

Option 2

Nutzungsausfallentschädigung

Sie erhalten eine tägliche Geldentschädigung, auch ohne dass Sie tatsächlich einen Mietwagen nehmen.

Abwägung

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Beide Optionen haben ihre Vorteile. Die richtige Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Mietwagen sinnvoll, wenn...

Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und keinen Ersatz haben.

Sie regelmäßig beruflich oder privat ein Fahrzeug benötigen.

Die Reparaturzeit voraussichtlich länger dauert.

Nutzungsausfall sinnvoll, wenn...

Sie vorläufig auf ein anderes Fahrzeug ausweichen können.

Sie den organisatorischen Aufwand eines Mietwagens vermeiden möchten.

Sie lieber eine Barauszahlung möchten.

Wichtig: Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung sind keine kombinierbaren Optionen. Sie können jeweils nur eine der beiden Varianten in Anspruch nehmen.

Orientierung

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die tägliche Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse Ihres Unfallfahrzeugs. Grundlage sind die anerkannten Nutzungsausfalltabellen, die von Gerichten und Versicherungen angewendet werden.

Kleinwagen

23 – 38 €

pro Tag

Mittelklasse

38 – 59 €

pro Tag

Obere Mittelklasse

59 – 95 €

pro Tag

Oberklasse

ab 95 €

pro Tag

Die genaue Einordnung Ihres Fahrzeugs in die jeweilige Klasse nehme ich in meinem Gutachten vor. So ist sichergestellt, dass Sie den Ihnen zustehenden Tagessatz vollständig geltend machen können.

Häufige Fragen

Fragen zu Nutzungsausfall und Mietwagen

Habe ich Anspruch, auch wenn ich ein Zweitfahrzeug besitze?+
Grundsätzlich ja, allerdings hängt dies vom Einzelfall ab. Gerichte urteilen hier unterschiedlich. Wenn Sie das Zweitfahrzeug regelmäßig benötigen und es durch den Ausfall des Unfallwagens zusätzlich beansprucht wird, kann ein Anspruch bestehen. Ich empfehle, dies im Einzelfall zu prüfen.
Wie lange kann ich Nutzungsausfall geltend machen?+
Der Anspruch besteht für die Dauer der Reparatur oder, bei Totalschaden, für die Zeit der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Zusätzlich sind ein bis drei Tage für die Organisation anzurechnen. Das Gutachten gibt dabei eine klare Grundlage für die berechnete Ausfallzeit.
Was muss ich beim Mietwagen beachten?+
Sie haben Anspruch auf ein Fahrzeug der gleichen Klasse wie Ihr Unfallfahrzeug. Allerdings gilt die Schadensminderungspflicht: Sie müssen einen möglichst günstigen, aber gleichwertigen Mietwagen wählen. Von der erstatteten Miete wird in der Regel ein Eigenersparnisabzug von 10 bis 15 Prozent vorgenommen, da Sie Betriebskosten Ihres eigenen Fahrzeugs einsparen.
Kürzt die Versicherung den Nutzungsausfall einfach?+
Das kommt leider vor. Versicherungen stufen Fahrzeuge gelegentlich in eine niedrigere Klasse ein oder kürzen die Ausfallzeit. Ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die Fahrzeugklasse und die Reparaturdauer präzise benennt, ist der beste Schutz gegen solche Kürzungsversuche.

Persönliche Beratung

Ich helfe Ihnen, das Maximum herauszuholen.

In meinem Gutachten weise ich Nutzungsausfall und Fahrzeugklasse präzise aus, damit die Versicherung keinen Spielraum für Kürzungen hat. Sprechen Sie mich gerne an.

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