Ratgeber
Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie weitaus mehr Rechte, als viele wissen. Hier finden Sie einen Überblick, worauf Sie Anspruch haben und was Sie beachten sollten.
Schritt für Schritt
Die ersten Schritte nach einem Unfall sind entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Bitte gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug sicher ab, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf 112.
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Bei Verletzten oder Unklarheiten bitte immer die Polizei rufen.
Fotografieren Sie alle Schäden, die Unfallstelle und die Fahrzeugpositionen aus mehreren Perspektiven. Diese Fotos sind später wichtige Beweise.
Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Akzeptieren Sie nicht einfach den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Wichtig: Unterschreiben Sie nach einem Unfall nichts, bevor Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen haben. Schnellangebote der gegnerischen Versicherung sind häufig nicht in Ihrem Interesse.
Beweissicherung vor Reparaturbeginn
Lassen Sie Ihren Schaden unbedingt durch einen unabhängigen Sachverständigen dokumentieren, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt kommt. Nach einer Reparatur sind viele Schäden nicht mehr nachweisbar. Eine spätere Nachforderung gegenüber der Versicherung ist dann kaum noch möglich. Wer ohne Gutachten reparieren lässt, riskiert, auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben.
Häufige Frage
Nach einem Unfall stellen viele Betroffene dieselbe Frage: Reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder brauche ich ein vollständiges Sachverständigengutachten? Die Antwort hängt von der Schadensumme ab.
Bei einem Schaden unter etwa 750 Euro spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall kann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen, um den Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Typische Bagatellschäden: Kratzer, kleine Dellen, beschädigte Stoßstange ohne weitere Folgeschäden.
Ab einem Schaden von etwa 750 Euro haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten. Dieses berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert, die ein Kostenvoranschlag nicht erfasst.
Im Zweifel lohnt ein Gutachten fast immer: Es schützt vor einer zu niedrigen Entschädigung durch die Versicherung.
Meine Empfehlung: Sind Sie sich nicht sicher, wie hoch Ihr Schaden ist, rufen Sie mich einfach an. Ich schätze die Situation kurz ein und sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Diese Einschätzung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Ihre Ansprüche
Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf eine vollständige Entschädigung. Viele dieser Positionen werden von Versicherungen zunächst nicht von sich aus erwähnt.
Sie dürfen Ihren Kfz-Gutachter frei wählen. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in bar.
Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfall an Marktwert, selbst nach fachgerechter Reparatur. Für diesen Wertverlust steht Ihnen eine gesonderte Entschädigung zu.
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Stattdessen können Sie sich den Schadenbetrag auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen.
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch diese selbst tragen.
Bei unverschuldetem Unfall werden die Kosten eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie müssen diese nicht selbst bezahlen.
Bei körperlichen Verletzungen, die unmittelbar durch den Unfall entstanden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Für den organisatorischen Aufwand nach dem Unfall, wie Telefonate und Schriftverkehr, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung zu.
Ist nach einem Totalschaden eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die Kosten für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs nicht selbst tragen.
Glossar
Rund um den Verkehrsunfall gibt es viele Fachbegriffe. Hier erkläre ich die wichtigsten kurz und verständlich.
Persönliche Beratung
Jeder Unfall ist anders. Rufen Sie mich gerne an und ich berate Sie persönlich und kostenlos zu Ihren Ansprüchen.
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