Ratgeber

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie weitaus mehr Rechte, als viele wissen. Hier finden Sie einen Überblick, worauf Sie Anspruch haben und was Sie beachten sollten.

Schritt für Schritt

Was tun direkt nach dem Unfall?

Die ersten Schritte nach einem Unfall sind entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Bitte gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.

1

Absichern und Notruf

Stellen Sie Ihr Fahrzeug sicher ab, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf 112.

2

Polizei und Daten aufnehmen

Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Bei Verletzten oder Unklarheiten bitte immer die Polizei rufen.

3

Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie alle Schäden, die Unfallstelle und die Fahrzeugpositionen aus mehreren Perspektiven. Diese Fotos sind später wichtige Beweise.

4

Unabhängigen Gutachter beauftragen

Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Akzeptieren Sie nicht einfach den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Wichtig: Unterschreiben Sie nach einem Unfall nichts, bevor Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen haben. Schnellangebote der gegnerischen Versicherung sind häufig nicht in Ihrem Interesse.

Beweissicherung vor Reparaturbeginn

Lassen Sie Ihren Schaden unbedingt durch einen unabhängigen Sachverständigen dokumentieren, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt kommt. Nach einer Reparatur sind viele Schäden nicht mehr nachweisbar. Eine spätere Nachforderung gegenüber der Versicherung ist dann kaum noch möglich. Wer ohne Gutachten reparieren lässt, riskiert, auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben.

Häufige Frage

Bagatellschaden oder Gutachten?

Nach einem Unfall stellen viele Betroffene dieselbe Frage: Reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder brauche ich ein vollständiges Sachverständigengutachten? Die Antwort hängt von der Schadensumme ab.

Kostenvoranschlag genügt

Bei einem Schaden unter etwa 750 Euro spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall kann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen, um den Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Typische Bagatellschäden: Kratzer, kleine Dellen, beschädigte Stoßstange ohne weitere Folgeschäden.

Gutachten empfohlen

Ab einem Schaden von etwa 750 Euro haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten. Dieses berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert, die ein Kostenvoranschlag nicht erfasst.

Im Zweifel lohnt ein Gutachten fast immer: Es schützt vor einer zu niedrigen Entschädigung durch die Versicherung.

Meine Empfehlung: Sind Sie sich nicht sicher, wie hoch Ihr Schaden ist, rufen Sie mich einfach an. Ich schätze die Situation kurz ein und sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Diese Einschätzung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Ihre Ansprüche

Diese Rechte stehen Ihnen zu

Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf eine vollständige Entschädigung. Viele dieser Positionen werden von Versicherungen zunächst nicht von sich aus erwähnt.

Freie Wahl des Sachverständigen

Sie dürfen Ihren Kfz-Gutachter frei wählen. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in bar.

Merkantile Wertminderung

Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfall an Marktwert, selbst nach fachgerechter Reparatur. Für diesen Wertverlust steht Ihnen eine gesonderte Entschädigung zu.

Fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Stattdessen können Sie sich den Schadenbetrag auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen.

Abschleppkosten

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch diese selbst tragen.

Keine Anwaltskosten

Bei unverschuldetem Unfall werden die Kosten eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie müssen diese nicht selbst bezahlen.

Schmerzensgeld

Bei körperlichen Verletzungen, die unmittelbar durch den Unfall entstanden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.

Aufwandspauschale

Für den organisatorischen Aufwand nach dem Unfall, wie Telefonate und Schriftverkehr, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung zu.

An- und Abmeldekosten

Ist nach einem Totalschaden eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die Kosten für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs nicht selbst tragen.

Glossar

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Rund um den Verkehrsunfall gibt es viele Fachbegriffe. Hier erkläre ich die wichtigsten kurz und verständlich.

Merkantile Wertminderung+
Auch nach einer fachgerechten Reparatur erzielt ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufspreis als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und muss Ihnen gesondert erstattet werden.
Nutzungsausfallentschädigung+
Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine tägliche Entschädigung. Diese wird nach Fahrzeugklasse berechnet und ist unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Fiktive Abrechnung+
Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die tatsächliche Reparatur und lassen sich stattdessen den im Gutachten ausgewiesenen Schadenbetrag auszahlen. Das ist Ihr gutes Recht. Sie können mit dem Geld frei entscheiden, ob und wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
Totalschaden+
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor einer zu niedrigen Einstufung durch die Versicherung.
Wiederbeschaffungswert+
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er wird vom Sachverständigen auf Basis von Marktpreisen ermittelt und bildet bei einem Totalschaden die Grundlage der Entschädigung.
Restwert+
Der Restwert ist der Verkaufswert Ihres beschädigten Fahrzeugs im Unfallzustand. Versicherungen versuchen häufig, den Restwert durch externe Aufkäufer hochzutreiben, um die eigene Zahlung zu reduzieren. Ein unabhängiger Gutachter schützt Ihre Interessen bei der Restwertermittlung.
Haftpflichtschaden+
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist dann verpflichtet, Ihren Schaden vollständig zu ersetzen. Sie selbst haben keine Kosten zu tragen, solange Sie keine Mitschuld tragen.
Schadensminderungspflicht+
Als Geschädigter sind Sie gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie ein nicht mehr fahrtaugliches Fahrzeug nicht weiter bewegen sollten. Bei Unsicherheiten berate ich Sie gerne persönlich.
Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall+
Wenn die Haftungsfrage eindeutig geklärt ist und Sie keine Mitschuld tragen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für einen Rechtsanwalt. Sie müssen also keinen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen. Es empfiehlt sich, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, besonders wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt oder die Regulierung sich verzögert.
Kostenvoranschlag oder Gutachten: Was ist der Unterschied?+
Ein Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt erstellt und enthält ausschließlich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist schnell erstellt, aber rechtlich eingeschränkt: Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert werden darin nicht erfasst.

Ein Sachverständigengutachten wird von einem unabhängigen Experten erstellt und dokumentiert den Schaden vollständig und rechtssicher. Es enthält alle Positionen, auf die Sie als Geschädigter Anspruch haben, und ist gerichtsverwertbar.

Als Faustregel gilt: Ab einem Schaden von etwa 750 Euro sollten Sie immer ein Gutachten beauftragen. Nur so sind Sie gegenüber der Versicherung vollständig abgesichert.

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