Ratgeber

Restwert und Restwertbörse

Der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs hat direkten Einfluss darauf, wie viel Geld Sie bei einem Totalschaden erhalten. Versicherungen versuchen häufig, diesen Wert zu ihren Gunsten hochzutreiben. Ich erkläre, wie das funktioniert und wie Sie sich schützen.

Erklärung

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand auf dem Markt noch erzielen kann. Bei einem Totalschaden wird dieser Wert von der Entschädigung abgezogen.

Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die gegnerische Versicherung. Genau deshalb haben Versicherungen ein starkes Interesse daran, den Restwert Ihres Fahrzeugs möglichst hoch anzusetzen.

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert auf Basis des regionalen Gebrauchtwagenmarkts und schützt Sie so vor einer ungerechtfertigt hohen Bewertung.

Die Formel

Wiederbeschaffungswert
minus Restwert
gleich Ihre Entschädigung

Ein höherer Restwert bedeutet weniger Geld für Sie.

Ihr Recht

Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu dem von der Versicherung ermittelten Restwert zu verkaufen. Sie können das Fahrzeug behalten oder selbst vermarkten.

Das Problem

Was ist eine Restwertbörse?

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, was hinter dem Begriff Restwertbörse steckt und warum dieser ein Nachteil für sie sein kann.

So funktioniert eine Restwertbörse

Eine Restwertbörse ist eine Online-Plattform, auf der beschädigte Fahrzeuge bundesweit an gewerbliche Aufkäufer versteigert werden. Versicherungen stellen Ihnen das Unfallfahrzeug dort ein, um möglichst hohe Angebote zu erzielen. Das höchste Gebot wird dann als Restwert in Ihrer Abrechnung angesetzt.

Warum das für Sie nachteilig ist

Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet bieten oft deutlich mehr als lokale Händler, weil sie das Fahrzeug weiterverarbeiten oder exportieren. Dieser bundesweite Angebotspreis liegt häufig weit über dem, was Sie lokal tatsächlich erzielen könnten, was Ihre Entschädigung entsprechend mindert.

Ihr Schutz laut Bundesgerichtshof: Der BGH hat entschieden, dass Sie als Geschädigter nur verpflichtet sind, das Fahrzeug zum regionalen Marktrestwert zu verwerten. Bundesweite Hochgebote aus Restwertbörsen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn Ihnen der Aufwand einer überregionalen Vermarktung nicht zumutbar ist. Ein Sachverständigengutachten, das den regionalen Restwert ausweist, ist Ihr bestes Schutzinstrument.

Ihre Möglichkeiten

Was können Sie mit dem Fahrzeug tun?

Nach einem Totalschaden haben Sie drei Möglichkeiten. Ich berate Sie gerne, welche in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.

A

Fahrzeug behalten

Sie behalten das Fahrzeug. Der Restwert wird von Ihrer Entschädigung abgezogen. Sie können das Fahrzeug später selbst verkaufen oder reparieren lassen.

B

Selbst verkaufen

Sie verkaufen das Fahrzeug selbst und erzielen möglicherweise mehr als den im Gutachten genannten Restwert. Den Mehrerlös dürfen Sie behalten.

C

An Händler abgeben

Sie geben das Fahrzeug an einen lokalen Händler ab. Achten Sie darauf, dass der erzielte Preis nicht unter dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert liegt.

Häufige Fragen

Fragen zum Restwert

Muss ich das Angebot aus der Restwertbörse annehmen?+
Nein. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Sie nicht verpflichtet, bundesweite Hochangebote aus Restwertbörsen anzunehmen. Maßgeblich ist der regionale Marktrestwert, den ich in meinem Gutachten ausweise. Auf dieser Grundlage können Sie die Abrechnung mit der Versicherung führen.
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug für mehr als den Restwert verkaufe?+
Den Mehrerlös dürfen Sie behalten. Die Versicherung zahlt auf Basis des im Gutachten festgestellten Restwerts. Wenn Sie das Fahrzeug selbst teurer verkaufen können, ist das Ihr gutes Recht und Ihr Gewinn.
Die Versicherung hat das Fahrzeug bereits in einer Restwertbörse eingestellt. Was jetzt?+
Rufen Sie mich sofort an, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Haben Sie noch kein Gutachten, sollte dieses umgehend erstellt werden, damit der regionale Restwert dokumentiert ist. Haben Sie dem Einstellen in die Börse nicht ausdrücklich zugestimmt, können Sie das Angebot möglicherweise anfechten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hier weiterhelfen.
Wie unterscheidet sich der Restwert vom Zeitwert?+
Der Zeitwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert: Was würde ein gleichwertiges, unfallfreies Fahrzeug kosten? Der Restwert ist der Wert desselben Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Beide Werte ermittle ich im Gutachten unabhängig und auf Basis aktueller Marktdaten.

Persönliche Beratung

Ich schütze Ihren Restwert.

Mit einem unabhängigen Gutachten stelle ich sicher, dass der Restwert Ihres Fahrzeugs realistisch und zu Ihren Gunsten ermittelt wird. Rufen Sie mich gerne an, bevor Sie etwas unterschreiben oder das Fahrzeug abgeben.

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