Ratgeber
Der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs hat direkten Einfluss darauf, wie viel Geld Sie bei einem Totalschaden erhalten. Versicherungen versuchen häufig, diesen Wert zu ihren Gunsten hochzutreiben. Ich erkläre, wie das funktioniert und wie Sie sich schützen.
Erklärung
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand auf dem Markt noch erzielen kann. Bei einem Totalschaden wird dieser Wert von der Entschädigung abgezogen.
Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die gegnerische Versicherung. Genau deshalb haben Versicherungen ein starkes Interesse daran, den Restwert Ihres Fahrzeugs möglichst hoch anzusetzen.
Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert auf Basis des regionalen Gebrauchtwagenmarkts und schützt Sie so vor einer ungerechtfertigt hohen Bewertung.
Die Formel
Wiederbeschaffungswert
minus Restwert
gleich Ihre Entschädigung
Ein höherer Restwert bedeutet weniger Geld für Sie.
Ihr Recht
Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu dem von der Versicherung ermittelten Restwert zu verkaufen. Sie können das Fahrzeug behalten oder selbst vermarkten.
Das Problem
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, was hinter dem Begriff Restwertbörse steckt und warum dieser ein Nachteil für sie sein kann.
Eine Restwertbörse ist eine Online-Plattform, auf der beschädigte Fahrzeuge bundesweit an gewerbliche Aufkäufer versteigert werden. Versicherungen stellen Ihnen das Unfallfahrzeug dort ein, um möglichst hohe Angebote zu erzielen. Das höchste Gebot wird dann als Restwert in Ihrer Abrechnung angesetzt.
Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet bieten oft deutlich mehr als lokale Händler, weil sie das Fahrzeug weiterverarbeiten oder exportieren. Dieser bundesweite Angebotspreis liegt häufig weit über dem, was Sie lokal tatsächlich erzielen könnten, was Ihre Entschädigung entsprechend mindert.
Ihr Schutz laut Bundesgerichtshof: Der BGH hat entschieden, dass Sie als Geschädigter nur verpflichtet sind, das Fahrzeug zum regionalen Marktrestwert zu verwerten. Bundesweite Hochgebote aus Restwertbörsen müssen Sie nicht akzeptieren, wenn Ihnen der Aufwand einer überregionalen Vermarktung nicht zumutbar ist. Ein Sachverständigengutachten, das den regionalen Restwert ausweist, ist Ihr bestes Schutzinstrument.
Ihre Möglichkeiten
Nach einem Totalschaden haben Sie drei Möglichkeiten. Ich berate Sie gerne, welche in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.
Sie behalten das Fahrzeug. Der Restwert wird von Ihrer Entschädigung abgezogen. Sie können das Fahrzeug später selbst verkaufen oder reparieren lassen.
Sie verkaufen das Fahrzeug selbst und erzielen möglicherweise mehr als den im Gutachten genannten Restwert. Den Mehrerlös dürfen Sie behalten.
Sie geben das Fahrzeug an einen lokalen Händler ab. Achten Sie darauf, dass der erzielte Preis nicht unter dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert liegt.
Häufige Fragen
Persönliche Beratung
Mit einem unabhängigen Gutachten stelle ich sicher, dass der Restwert Ihres Fahrzeugs realistisch und zu Ihren Gunsten ermittelt wird. Rufen Sie mich gerne an, bevor Sie etwas unterschreiben oder das Fahrzeug abgeben.
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